Sondervermögen

Seit der letzten Bankenkrise legen immer mehr Anleger Wert auf „sichere(-re)“ Investments.

ETF gehören zum Sondervermögen und sind bei einer Insolvenz der Bank vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Im Falle einer solchen Insolvenz werden die Depots, inklusive ETF, zurück an die Kunden gegeben. ETF sind also nicht Bestandteil der Insolvenzmasse und somit geschützt.